SÜSEL
SEEPARX

AGB´s

AGB – Demnächst verfügbar

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Seepark Süsel GmbH

 

  1. 1. Geltungsbereich Wasserski- & Wakeboardanlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Wasserskianlage in Süsel sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Angebote, die durch den Betreiber der Anlage erbracht werden. Mit dem Erwerb eines Tickets oder der Nutzung der Anlage erklärt der Kunde, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.

  1. Nutzung der Anlage

2.1 Zugang und Teilnahme

  • Die Nutzung der Wasserskianlage ist nur mit einem gültigen Ticket oder einer entsprechenden Berechtigung gestattet. Tickets können online oder vor Ort erworben werden.
  • Die Bezahlung von Einzeltickets, Saisonkarten, Gruppenterminen u. Leihgebühr erfolgt jeweils vor Inanspruchnahme der Leistung.
  • Die Tickets können per Kreditkarte, EC-Karte oder bar bezahlt werden.
  • Die Wasserskianlage darf erst genutzt werden, wenn eine Sicherheitsunterweisung durch das Personal der Anlage durchgeführt wurde.
  • Die Hinweistafeln an der Anlage müssen beachtet werden.
  • Der öffentliche Betrieb findet grundsätzlich auf Bahn I statt. Es ist dem Anlagenbesitzer frei überlassen eine weitere Bahn (Bahn II) zu öffnen, wenn diese nicht durch eine Gruppe vermietet wurde.
  • Die Nutzung des Geländes vom Seeparx und der Wasserskianlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

2.2 Zeitkarten

Stunden- oder Tageskarten gelten während der regulären Öffnungszeiten des öffentlichen Betriebes der Seilbahn. Die Tickets sind nicht übertragbar. Die Tickets gelten nicht für Gruppentermine oder Kursen.

Saisonkarten gelten nur für den öffentlichen Betrieb (siehe Öffnungszeiten). Sie haben keine Gültigkeit bei Kursen, Gruppenterminen oder bei Schülergruppen. In der Hauptsaison am Sonntag ist dieses Karte erst ab 17.00 Uhr gültig.

Die Übertragung an weitere Personen zur Nutzung ist verboten! Bei nicht Einhaltung der Sicherheitsregeln, bei Verstößen gegen die Anweisungen des Bedienungspersonals oder bei Fehlverhalten anderen Kunden gegenüber können die Karten ohne Anrecht auf Erstattung entzogen werden. Die Erstattung des Preises bei Krankheit, Verletzung oder Ausfall durch sonstige Gründe ist ausgeschlossen.                                                                                                                                        

Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Seuchengefahr, Pandemie) etc. können nicht beanstandet werden, oder zur Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit beitragen. Ein Rücktritt nach Vertragsabschluss ist nicht möglich.

2.2 Voraussetzungen für die Teilnahme                                                         

  • Jeder Nutzer muss sicher schwimmen können und sollte gesundheitlich in der Lage sein, an den Aktivitäten teilzunehmen. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Herzprobleme, Rückenbeschwerden) wird die Nutzung der Anlage nicht empfohlen.
  • Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

2.3 Ausrüstung

  • Die Anlage stellt die erforderliche Ausrüstung wie Wasserski u.  Schwimmwesten kostenlos zur Verfügung. Die Nutzung einer Schwimmweste ist empfohlen!
  • Weitere Verleihausrüstung wie z.B. Wakeboards u. Neoprenanzüge können kostenpflichtig (Ausnahme: Neoprenanzüge sind bei Gruppen im Preis enthalten) im Shop erworben werden.
  • Jeder ausgeliehene Gegenstand ist vom Kunden sorgfältig zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung sind der Neupreis des Ersatzes bzw. die Reparaturkosten zu zahlen.
  • Eigene Ausrüstung darf verwendet werden, sofern sie den Sicherheitsstandards der Anlage entspricht. Das Personal behält sich das Recht vor, die Nutzung von privater Ausrüstung zu untersagen, wenn diese nicht den erforderlichen Standards entspricht.

 

  1. Haftung

3.1 Haftungsausschluss

  • Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die durch die Nutzung der Anlage entstehen, es sei denn, der Betreiber handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  • Für Schäden an der persönlicher Ausrüstung oder Eigentum wird keine Haftung übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers.
  • Das Befahren der Features / Spielgeräte die sich im See befinden, erfolgt auf eigene Gefahr. Schäden, die durch das Befahren der Spielgeräte an der Ausrüstung (z.B. am Wakeboard) entstehen, werden vom Betreiber nicht übernommen. Die Features dürfen nur mit Weste & Helm befahren werden.

3.2 Haftung des Nutzers

  • Jeder Nutzer haftet für von ihm verursachte Schäden an der Anlage, der Ausrüstung oder gegenüber anderen Nutzern.
  • Bei Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder bei unsachgemäßer Nutzung der Anlage behält sich der Betreiber das Recht vor, den Nutzer von der weiteren Nutzung der Anlage auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  1. Sicherheitsvorschriften
  • Den Anweisungen des Personals der Wasserskianlage ist stets Folge zu leisten.
  • Das Tragen einer Schwimmweste wird empfohlen.
  • Es ist untersagt, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen die Anlage zu nutzen. Nutzer, die Anzeichen von Alkoholkonsum oder Drogenmissbrauch zeigen, werden vom Betrieb ausgeschlossen.
  • Das Betreten der Start- und Landebereiche sowie der Wassersportstrecken ist nur für Nutzer der Anlage gestattet. Zuschauer müssen sich in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten.
  1. Gruppenbuchungen und Stornierungen

5.1 Buchungen

  • Buchungen können online über die Website der Wasserskianlage, per Mail oder vor Ort erfolgen. Die Buchung ist erst nach Bestätigung des Anlagenbetreibers verbindlich.
  • Gruppenbuchungen und Sonderveranstaltungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung ( per Mail) seitens der Anlage.
  • Mind. Teilnehmerzahl:
    • Bahn I mind. 17 Personen Schulkassen = mind. 20 Personen
    • Bahn II u. III mind. 14 Personen Schulkassen =  mind. 16 Personen
    • Sollte eine Gruppe die mind. Personenanzahl unterschreiten, muss die fehlenden Personen ausgeglichen werden. Alle weiteren Teilnehmer zahlen die normalen Gruppenpreis.

5.2 Stornierungen von Gruppenterminen durch den Nutzer

  • Eine Stornierung von Gruppenterminen ist bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Termin kostenlos möglich. Danach fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € für den Termin an. 2 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen, wird die Mindesteilnehmerzahl (Bahn I = 17 Pers. / Bahn II u. III  14 Pers.) der Anlage fällig. Eine Stornierung muss schriftlich per Mail oder Post erfolgen.

5.3 Stornierungen durch den Betreiber

  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Buchungen aus wichtigen Gründen (z.B. Wetterbedingungen, technische Probleme oder höhere Gewalt) zu stornieren. In diesem Fall wird dem Nutzer ein Ersatztermin angeboten.
  1. Öffnungszeiten und Wetterbedingungen
  • Die Öffnungszeiten der Wasserskianlage richten sich nach den saisonalen Betriebszeiten und können auf der Website eingesehen werden.
  • Bei schlechten Wetterbedingungen (z.B. Gewitter, Sturm) behält sich der Betreiber das Recht vor, den Betrieb der Anlage einzustellen. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit und können zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte, EC-Karte oder Barzahlung vor Ort. Bei Online-Buchungen ist die Zahlung vorab erforderlich. Die Leistung muss vor dem Beginn bezahlt werden.
  1. Datenschutz
  • Der Betreiber der Wasserskianlage erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Details zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.
  • Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  1. Hausordnung
  • Die Wasserskianlage unterliegt einer Hausordnung, die von allen Besuchern einzuhalten ist. Verstöße gegen die Hausordnung können zum Ausschluss von der Nutzung der Anlage führen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.
  1. Schlussbestimmungen
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Betreibers.

 

Geltungsbereich Campingplatz

Unsere Zielgruppe sind Familien, Ehepaare, allein Reisende u. Schulklassen. Feiern und Partys jeglicher Art sind im Bereich des Campingplatzes nicht gestattet.

Jugendliche bis 17 Jahren, dürfen nur in Begleitung eines Elternteiles auf dem Campingplatz übernachten (ausgenommen sind die Schulklasse).Die Nutzung des Campingplatzes und deren Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

  1. Dauercamping

Als Dauercamper miete der Kunde eine Fläche für seinen Wohnwagen / Zelt / Wohnmobil an. Die Größe der Parzelle entnimmt man dem Mietvertrag. Die Mietzeit startet zum 1. April und endet zum 15. Oktober eines Jahres. Sollte der Platz bis zum 31.12. eines Jahres nicht schriftlich (per Post und E-Mail) gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Saison.

Die Parzelle auf dem Campingplatz darf nicht als Erstwohnsitz genutzt werden.

Auch darf die Parzelle nicht gewerblich genutzt werden.

Die Miete wird vorab für die Parzelle bezahlt. Nach Erhalt der Rechnung muss diese per Überweisung oder vor Ort bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Für den Dauercamper gilt auch die Platzordnung die beim Platzwart ausliegt. Sollte der Dauercamper gegen diese Verordnung verstoßen, erlöscht sein Mietvertrag und die Parzelle muss umgehende geräumt werden.

Der Dauercamper darf max. 2 Hunde auf der Parzelle halten

 

Geltungsbereich Chaletpark

Die gewerbliche Bewirtschaftung der Ferienobjekte / Chalets hat die Firma NOVASOL übernommen. Alle Urlaubsbuchungen / Übernachtungen werden über die Firma NOVASOL gebucht und abgewickelt. Die Firma Seepark Süsel GmbH tritt ausschließlich als Verpächter gegenüber dem Pächter auf. Ansprechpartner für den Gast bleibt immer die Firma NOVASOL.

Alle Personen die sich im Chaletpark aufhalten, haben sich an die Parkordnung zu halten. Sollte ein Gast oder auch ein Pächter gegen die Parkordnung verstoßen, ist der Verpächter die Seepark Süsel GmbH berechtigt die Person / Personen des Parks zu verweisen.

Die Nutzung der Parkanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Für alle Pächter, ob gewerbliche Nutzer oder auch private Nutzer ist alles Weitere im Pachtvertrag geregelt.